Steuergesetze

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Bundesrat will Meisterbrief wieder einführen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, in einigen Handwerksbranchen die Pflicht zum Meisterbrief wieder einzuführen. Er möchte damit die Ausbildung von Fachkräften und die Attraktivität von Handwerksberufen stärken.

Gerade im Handwerk bestehe ein zunehmender Fachkräftebedarf, betonen die Länder. Der Meisterbrief sei ein entscheidender Anreiz, ein Handwerk zu erlernen. Er stärke die Qualität und Leistungsfähigkeit von Handwerksbetrieben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in allen Handwerken, bei denen es fachlich geboten und europarechtlich möglich ist, den verpflichtenden Meisterbrief wieder einzuführen.

Reform der Handwerksnovelle 2004

Vor 15 Jahren wandelte die Handwerksrechtsnovelle 53 zuvor zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke um. Seitdem brauchen zum Beispiel Fliesenleger oder Uhrmacher für die Gründung eines Handwerksbetriebs keine Meisterprüfung mehr. Die Ausbildungszahlen in diesen Handwerksberufen sind rückläufig.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 15.02.2019